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Kommentar von Adam Merschbacher
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An Scheinheiligkeit nicht zu übertreffen!
Nehmen wir die technische Panne der KFW-Bank die ausgerechnet am Tag des Insolvenzantrages von Lehman Brothers irrtümlich 300 Millionen Euro aus einem Termingeschäft an die zusammengebrochene US-Investmentbank überwiesen hat.
Wie konnte das passieren? Am 15.9.2008 hat es nach Angabe eines Sprechers der Mittelstandsbank „eine fehlerhaft ausgelöste Swap-Zahlung in Höhe von 300 Millionen Euro gegeben“. Mit Swaps tauschen Banken zum Beispiel kurz- gegen langfristige Zinsverbindlichkeiten. Insgesamt wird der Schaden - einschließlich weiterer Schuldverschreibungen - auf 536 Millionen Euro beziffert. Der Vorgang ist ungeheuerlich und letztlich ganz einfach nur mit mangelnder Aufsicht, Kontrolle und Überwachung erklärbar.
Peer Steinbrück (SPD) erklärte vollmundig: „Das Desaster sei ein klarer Hinweis, dass das Risikomanagement bei der KfW nicht intakt ist".
Die Linkspartei bezichtigte die Regierung des Versagens. "Die Minister Glos und Steinbrück müssen politisch für die Serie von Pleiten, Pech und Pannen bei der KfW gerade stehen", so deren Vorstandsmitglied Ulrich Maurer.
Diese beiden Kommentare sind nur stellvertretend für die in den letzten Tagen getätigten Angriffe. Aber wen greifen diese Politiker eigentlich an? Wer ist das Aufsichtsgremium der KFW-Bank, einer staatlichen Institution?
Fangen wir mit den Vorsitzenden des Verwaltungsrats an. Es sind keine geringeren als Michael Glos (Bundesminister für Wirtschaft und Technologie), Stellvertretender Vorsitzender: Peer Steinbrück (Bundesminister der Finanzen),
Die weiteren Mitglieder des Verwaltungsrates sind: Dr. Günter Baumann, Anton F. Börner, Dr. Uwe Brandl, Frank Bsirske, Professor Dr. Ingolf Deubel, Professor Dr. Kurt Faltlhauser, Sigmar Gabriel, Heinrich Haasis, Peter Jacoby, Dr. Siegfried Jaschinski, Bartholomäus Kalb, Roland Koch, Jürgen Koppelin, Oskar Lafontaine, Waltraud Lehn, Dr. Helmut Linssen, Claus Matecki, Dr. Michael Meister, Franz-Josef Möllenberg, Hartmut Möllring, Klaus-Peter Müller, Matthias Platzeck, Dr. Christopher Pleister, Alexander Rychte, Christine Scheel, Hanns-Eberhard Schleyer, Horst Seehofer, Michael Sommer, Gerhard Sonnleitner, Dr. Frank-Walter Steinmeier, Ludwig Stiegler, Jürgen R. Thumann, Wolfgang Tiefensee, Heidemarie Wieczorek-Zeul.
Kurzum, diejenigen die am lautesten Schreien, sind das Kontrollorgan das auf der ganzen Linie versagt hat. Wofür haben diese Damen und Herren jedes Jahr die Hand aufgehalten? Denken die wirklich, dass der Job nur dazu dient, das Politikergehalt gleichmäßig aufzubessern?
Ähnlich verstrickt sind unsere Landesbanken aufgestellt. Hier wurde Geld in einer Größenordnung vernichtet, die ich als Kapitalverbrechen einstufe. Der Steuerzahler wird für dumm und unmündig eingeschätzt.
Ein Beispiel: Die Sächsische Landesbank (Sachsen LB) hat Berichte um Probleme bei ihrer Zweckgesellschaft Ormond Quay Funding wegen der US-Hypothekenmarktkrise zurückgewiesen. „Fakt ist, wir haben kein Liquiditätsproblem“, sagte ein Sprecher der Bank am 18.7.2007. Bereits einen Monat später, am 18.8.2007 musste die Sparkassen-Finanzgruppe die Sachsen-LB mit 17,3 Milliarden Euro vor der drohenden Insolvenz retten.
In den Verwaltungs- bzw. Aufsichtsräten der Landesbanken finden wir einige dieser „mahnenden“ und „bestürzten“ Politiker wieder.
Und sie schämen sich kein bischen. Sie halten nicht einmal ihren Mund. Diese Personen der Öffentlichkeit nehmen Geld für eine Kontrollfunktion in der sie jämmerlich und nachhaltig versagt haben.
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Landesbanken fischen in fremden Gewässern
Die sogenannte Hypothekenkrise zeigt uns die trüben Gewässer auf, in denen die Landesbanken fischen. Sie sollten in erster Linie den Bundesländern als Hausbanken dienen, sind Dependancen der Bundesbank und führen das Wertpapiergeschäft, sowie Refinanzierungen der Sparkassen durch.
Spekulationsgeschäfte und derart risikobehaftete Investitionen, wie sie im Jahre 2007 auf dem US-Immobilienmarkt vorgenommen wurden, sind genehmigungspflichtig (Aufsichtsrat) und mit nichts zu rechtfertigen.
Während Handwerksbetriebe und mittelständische Unternehmen keinerlei Finanzierungen mehr erhalten, woran Basel II nicht ganz unschuldig ist, versuchen die Landesbanken in Konkurrenz zu ihren Sparkassen, den Raiffeisenbanken und den sonstigen Großbanken, als halbstaatliche Einrichtungen den Markt zu regulieren.
Dabei wird selbst die wettbewerbsrechtliche Entscheidung aus Brüssel zur Staatshaftung der S-Gruppe ignoriert. Statt tragfähige Geschäfts- und Tätigkeitsmodelle in Kooperation mit den Sparkassen zu entwickeln, wird mit unkalkulierbaren Risiken in überm Ozean spekuiert.
Zahlen kann die Zeche natürlich wieder einmal der einfache Steuerzahler. Und die Situation ist noch nicht einmal ansatzweise ausgestanden.
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Haftung von Aufsichtsratsmitgliedern
Die schwer angeschlagene Mittelstandsbank IKB liefert im Augenblick ein sehr anschauliches Beispiel dafür, was geschieht, wenn die Aufsichtsgremien schlafen, ihre Aufgaben nicht qualifiziert wahrnehmen und dafür nicht zur Rechenschaft gezogen werden.
Die IKB-Bank befindet sich mit einem Anteil von 38% in den Händen der KfW Bankengruppe, dem damit größten Einzelaktionär. Vorstandssprecherin der KfW-Bankengruppe ist eine Politikerin, Irmgard Matthäus-Maier von der SPD und damit hauptverantwortlich für die verheerenden Kreditentscheidungen und die bekannte Schieflage. Ihr Vorstandskollege Dr. Günter Bräunig ist gleichzeitig Vorstandsvorsitzender der IKB-Bank, Vorstand Detlef Leinberger sitzt im Aufsichtsrat der IKB. Gehts noch?
Aber betrachten wir uns nur einmal die 37 Mitglieder des Verwaltungsrates der KfW- Bankengruppe, deren Aufgabe laut eigener Beschreibung so definiert ist: “Der Verwaltungsrat überwacht die Geschäftsführung und Vermögensverwaltung, genehmigt die größeren Kreditobligos und den Jahresabschluss.”
Bitte jetzt nicht lachen! Vorsitzender des Verwaltungsrats: Michael Glos (Bundesminister für Wirtschaft und Technologie), Stellvertretender Vorsitzender: Peer Steinbrück (Bundesminister der Finanzen), Weitere Mitglieder sind: Dr. Günter Baumann (Mitglied des Vorstands des DIHK Deutscher Industrie- und Handelskammertag), Anton F. Börner (Präsident des Bundesverbandes des Deutschen Groß- und Außenhandels e.V.), Dr. Uwe Brandl (Präsident des Bayerischen Gemeindetages), Frank Bsirske (Vorsitzender der ver.di - Vereinigte Dienstleistungsgewerkschaft), Professor Dr. Ingolf Deubel (Minister der Finanzen des Landes Rheinland-Pfalz), Professor Dr. Kurt Faltlhauser (Staatsminister des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen a.D.), Sigmar Gabriel (Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit), Heinrich Haasis (Präsident des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes), Peter Jacoby (Minister der Finanzen des Saarlandes), Dr. Siegfried Jaschinski (Vorsitzender des Vorstands der Landesbank Baden-Württemberg), Bartholomäus Kalb (Mitglied des Deutschen Bundestages), Roland Koch (Ministerpräsident des Landes Hessen), Jürgen Koppelin (Mitglied des Deutschen Bundestages), Oskar Lafontaine (Mitglied des Deutschen Bundestages), Waltraud Lehn (Mitglied des Deutschen Bundestages), Dr. Helmut Linssen (Minister der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen), Claus Matecki (Mitglied des Geschäftsführenden Bundesvorstandes des Deutschen Gewerkschaftsbundes), Dr. Michael Meister (Mitglied des Deutschen Bundestages), Franz-Josef Möllenberg (Vorsitzender der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten), Hartmut Möllring (Minister der Finanzen des Landes Niedersachsen), Klaus-Peter Müller (Präsident des Bundesverbandes deutscher Banken e.V.), Matthias Platzeck (Ministerpräsident des Landes Brandenburg), Dr. Christopher Pleister (Präsident des Bundesverbandes der Deutschen Volks- und Raiffeisenbanken e.V. (BVR), Alexander Rychter (Bundesgeschäftsführer des Bundesverbandes Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen e.V.) Christine Scheel (Mitglied des Deutschen Bundestages), Hanns-Eberhard Schleyer (Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks), Horst Seehofer (Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz), Michael Sommer (Vorsitzender des Deutschen Gewerkschaftsbundes), Gerhard Sonnleitner (Präsident des Deutschen Bauernverbandes e.V.), Dr. Frank-Walter Steinmeier (Bundesminister des Auswärtigen), Ludwig Stiegler (Mitglied des Deutschen Bundestages), Jürgen R. Thumann (Präsident des Bundesverbandes der Deutschen Industrie e.V.), Wolfgang Tiefensee (Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung), Heidemarie Wieczorek-Zeul (Bundesministerin für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung), N.N. Vertreter des Industriekredits
Wer bitte soll bei diesem Konglomerat an gescheiterten und abwesenden Politikern, streitenden Verbandsvertretern und sonstigen Widersachern wen nun kontrollieren. Alleine die Annahme eines derartigen Verwaltungsratspostens ist strafbar. Und was passiert nun? Keiner muss gehen, alle waren dabei und alle haben mitentschieden. Desto unfähiger und abwesender der oder die Einzelne war, desto weniger ist man angreifbar.
Die Dummen sind die Steuerzahler. Meine Forderung lautet deshalb:
Gebt den Aufsichtsräten mehr Geld. Verbietet Politikern, Gewerkschaftlern und sonstigen Funktionären ein Aufsichtsratsmandat zu übernehmen und nehmt die Kerle in die Haftung. Persönlich und Finanziell!
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Versorgungsansprüche von Vorständen bei Sparkassen bei Fusionen
a) Wird im Dienstvertrag des Vorstandsmitglieds einer Sparkasse diesem für - im Einzelnen näher geregelte - Fälle der Beendigung des Dienstverhältnisses eine Versorgung "nach beamtenrechtlichen Vorschriften nach Maßgabe der für Beamte auf Zeit jeweils geltenden Vorschriften des Beamtenversorgungsgesetzes" gewährt, so liegt darin in der Regel eine Vollverweisung auf die entsprechenden Beamtengesetze.
b) Sieht ein solcher Dienstvertrag mit fünfjähriger Laufzeit bei einer - zulässig vereinbarten - außerordentlichen Kündigung durch die Sparkasse im Fall einer Fusion die Zahlung der Versorgung "vom Zeitpunkt des Ausscheidens bis zum normalen Ablauf des Dienstverhältnisses" vor, so steht dem - einem entlassenen Beamten auf Zeit gleichgestellten - Vorstandsmitglied auch nach beamtenversorgungsrechtlichen Maßstäben kein über die vertraglich festgelegte Begrenzung hinausgehender Versorgungsanspruch zu.
BGH, Urteil vom 6. Februar 2006 - II ZR 136/04 - OLG Dresden, LG Leipzig
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